Fahrradträger richtig nutzen:
Vorschriften zu Gewicht, Tempo & Kennzeichen
Fahrradträger am Auto – alles, was du wissen musst
Die Nutzung von Fahrradträgern am Auto wird immer beliebter. Menschen aller Altersgruppen transportieren ihre Fahrräder regelmäßig – ob auf dem Dach oder an der Anhängerkupplung.
Dabei gelten bestimmte Vorschriften und Empfehlungen, die du unbedingt beachten solltest. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Fahrradträger am Auto – von Geschwindigkeit über Gewicht bis hin zu den wichtigsten Regeln für einen sicheren Transport.
Wie schnell darf ich mit einem Fahrradträger fahren?
Wenn dein Bike erst einmal auf dem Fahrradträger montiert ist, beginnt die Vorfreude auf die Tour auf zwei Rädern. So schnell wie möglich willst du an den Ort gelangen, an dem du endlich mit dem Fahrrad in dein Abenteuer starten kannst. Aber wie schnell darfst du mit einem Fahrradträger am Auto überhaupt fahren? Eine gesetzlich festgelegte, maximale Geschwindigkeit gibt es für die Benutzung von Fahrradträgern nicht. Allerdings geben die meisten Hersteller Richtwerte für die Nutzung ihrer Fahrradträger an.
Gibt es Unterschiede je nach Art des Fahrradträgers?
Grundsätzlich wird bei Fahrradträgern danach unterschieden, wo die Fahrräder am Fahrzeug befestigt werden – entweder auf dem Dach oder an der Anhängerkupplung.
Für Fahrradträger auf der Anhängerkupplung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Die meisten Hersteller empfehlen jedoch eine maximale Geschwindigkeit von etwa 130 km/h, um Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.
Das gleiche gilt für Dachträger: Auch hier gibt es keine gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung, jedoch sprechen die Hersteller klare Empfehlungen aus, an denen man sich orientieren sollte.
Unabhängig von der Art des Trägers gilt: Für einen sicheren Transport sollten die Herstellerangaben immer beachtet werden.
Unterschiede bei Fahrradträgern: Anzahl & Gewicht
Fahrradträger unterscheiden sich nicht nur in der Montageart, sondern auch in der Anzahl der transportierbaren Fahrräder und dem zulässigen Gesamtgewicht.
Gerade bei E-Bikes ist das ein wichtiger Punkt: Nicht jeder Fahrradträger ist für das höhere Gewicht geeignet. Deshalb solltest du immer darauf achten, welches Maximalgewicht der Träger sowie dein Fahrzeug (Dachreling oder Anhängerkupplung) zulässt.
Die gute Nachricht:
Das Gewicht hat keinen direkten Einfluss auf die erlaubte Geschwindigkeit – entscheidend ist vielmehr, dass alles korrekt montiert und innerhalb der zulässigen Belastungsgrenzen bleibt.
👉 Tipp: Wenn du unsicher bist, welcher Fahrradträger zu deinem Auto oder deinen Fahrrädern passt, helfen wir dir gerne weiter und finden die passende Lösung für dich.
Maximale Geschwindigkeit mit Fahrradträgern
Beim Fahren mit einem Fahrradträger gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
• Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit
• Es wird nicht zwischen Dachträger und Anhängerkupplungsträger unterschieden
• Die Anzahl der Fahrräder und das Gesamtgewicht haben keinen Einfluss auf eine vorgeschriebene Geschwindigkeit
• Hersteller geben eigene Richtwerte zur maximalen Geschwindigkeit vor
Wichtig ist:
👉 Halte dich immer an die Empfehlungen des Herstellers, um sicher unterwegs zu sein und Schäden zu vermeiden.
Fahrradträger am Auto: Zulassung & Kennzeichen
Viele fragen sich: Muss ein Fahrradträger zugelassen werden und brauche ich ein extra Kennzeichen?
Hier findest du die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Muss ein Fahrradträger zugelassen werden?
Fahrradträger benötigen eine sogenannte Betriebserlaubnis.
Das bedeutet jedoch nicht, dass du den Träger extra anmelden oder zulassen musst.
Die meisten gängigen Fahrradträger – z. B. von Thule oder Atera – werden bereits mit einer gültigen Betriebserlaubnis geliefert. Damit ist sichergestellt, dass sie alle Anforderungen der Straßenverkehrsordnung erfüllen.
Benötige ich ein extra Kennzeichen für den Fahrradträger?
Ob du ein zusätzliches Kennzeichen brauchst, hängt davon ab, ob dein Nummernschild und die Beleuchtung noch sichtbar sind:
• Sind Kennzeichen und Rücklichter vollständig sichtbar → kein extra Kennzeichen nötig
• Werden sie durch den Träger oder die Fahrräder verdeckt → zusätzliches Kennzeichen erforderlich
Gerade bei Fahrradträgern für die Anhängerkupplung ist ein zweites Kennzeichen in den meisten Fällen notwendig.
Muss ich meine Versicherung informieren?
Das hängt von deiner Versicherung ab. In vielen Fällen ist keine Meldung erforderlich.
👉 Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, kurz bei deiner Versicherung nachzufragen.
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